Rechtsanwälte Terschüren | Freund

Leitgedanken

Seit 1987 berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht:

  • Vertragsrecht: u.a. Kaufrecht, IT-Recht mit Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen

  • Arbeitsrecht (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

  • Erbrecht

  • Schadensersatzrecht

  • Verkehrsunfallrecht mit Straf- und Bußgeldverfahren

  • Mietrecht, Werkvertragsrecht sowie

  • Einzug von Forderungen (Inkasso - einschließlich WEG-Hausgeldinkasso - u.a. Vortrag bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern im August 2009 mit Tipps zu möglichst frühem Forderungsmanagement, zum gerichtlichen Mahnverfahren und zu Vollstreckungsoptionen)

  • Die gründliche Klärung der tatsächlichen Gegebenheiten ist für mich oberstes Gebot und Ziel eines vertrauensvollen Gesprächs mit meinen Mandantinnen und Mandanten.

    Bei der Erarbeitung des möglichst optimalen Wegs zum Ziel ist eine transparente Kooperation auf Augenhöhe unter ständiger Beachtung auch der Kostenrisiken erforderlich.

    Zu einer Bewertung von Chancen und Risiken der Angelegenheit gehört u.a. die gründliche Analyse von Stärken und Schwächen der Position der Gegenseite. Diese umfasst auch die rechtzeitige Warnung vor unrealistischen Vorhaben und nicht durchsetzbaren Absichten. Dabei zeige ich alternative Handlungsoptionen auf, um auf Reaktionen der Gegenseite und gerichtliche Vorgaben flexibel reagieren zu können.

    Zur Realisierung der Ziele meiner Mandantinnen und Mandanten übernehme ich die Lenkung des Verfahrens. Dabei sehe ich mich als "Generalist" in der Lage, Spezialistenwissen zu einer lebensnahen, bezahlbaren Falllösung zusammenzuführen.

    Erfordert die Komplexität der Rechtsfrage einen Fachanwalt/eine Fachanwältin, arbeite ich mit diesem/r zusammen.

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